Erbschaftsteuer auffangen
Erben in Deutschland ist besonderen Regeln unterworfen. Auf der einen Seite gibt es nette Freibeträge für die direkte Verwandtschaft, auf der anderen Seite sehr niedrige Freibeträge für alle Personengruppen außerhalb dieser Familienbande. Doch besonders, wenn es um größere Summen geht oder aber eben Personen außerhalb der Familie in den Genuss eines Erbes kommen sollen, greift der Staat kräftig zu und verlangt auch seinen nicht unwesentlichen Anteil.
Heute stelle ich Ihnen ausgesuchte Instrumente vor, mit denen Sie, in geeigneter Situation, gut und gerne mehrere Tausend Euro an Steuern sparen können.

Häufige Fragen zur Erbschaft
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu Erbschaftsangelegenheiten und Tipps zum Steuernsparen.
Was passiert mit
meinem Erbe?
Wenn eine Person verstirbt, wird ihr Vermögen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder dem Testament des Verstorbenen auf die Erben übertragen. In Deutschland sind die gesetzlichen Erben die nächsten Verwandten, die in einer bestimmten Reihenfolge berücksichtigt werden.
Wie hoch sind die Erbschaftssteuern?
Die Höhe der Erbschaftssteuer in Deutschland hängt vom Wert des Erbes und der Steuerklasse des Erben ab. Je nach Nähe zum Verstorbenen gibt es verschiedene Freibeträge und Steuersätze, die berücksichtigt werden müssen.
Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja, Erben haben das Recht, ein Erbe auszuschlagen, um nicht für eventuelle Schulden des Verstorbenen verantwortlich gemacht zu werden. Dies muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nach Gelegenheit zur Annahme des Erbes geschehen.
Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um Erbschaftssteuer vorzubeugen, erfahren Sie gerne in einem Gespräch!
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Zur Veranschaulichung, wie das Prozedere ist und welche Vorteile durch die richtigen Tarifauswahl gelten, schauen wir uns ein Beispiel an:
Ihre Kunde Max, 58 Jahre alt, hat selbst keine Kinder. Er verbringt jedoch sehr viel Zeit mit seinem Neffen Tobi. Und weil Max seinen Neffen so gerne hat, möchte er ihm auch später einen großen Teil seines angehäuften Vermögens vermachen. Nun reicht ein Blick in die Erbschaftssteuertabelle und man kann sehr schnell erkennen, dass Tobi einen nicht unwesentlichen Teil seines Erbes an den Fiskus abgeben darf. Denn während eigene Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro haben, liegt dieser bei Nichten und Neffen einmal bei gerade 20.000 Euro. Für alles Geld, was über den Freibetrag hinausgeht, wird außerdem ein höherer Steuersatz angesetzt als bei eigenen Kindern. Nun möchte Max jedoch seinem Neffen “steuerfreundlich” eine Summe in Höhe von 200.000 Euro überlassen.
Nun kommen Sie mit der 100-jährigen Rentenversicherung ins Spiel. Die Empfehlung lautet: Max soll die Summe von 200.000 Euro in Form eines Einmalbeitrages in eine Fondspolice einzahlen. Wichtig dabei ist, darauf zu achten, dass der Versicherer bzw. der Tarif eine Verrentung der Todesfallleistung vereinbaren lässt. Außerdem muss der Tarif am besten als sog. Whole-Life-Tarif oder wie man früher sagte als 100-jährige Rentenversicherung abgeschlossen werden. Geschieht das nicht, besteht die Gefahr, dass der Vertrag bereits vor dem Todesfall von Max zur Auszahlung kommt. Nun noch Vertragsguthaben als Todesfallleistung, eine Entnahmemöglichkeit und fertig ist das ganze Konstrukt!
Die Auswirkungen können enorm sein. Nehmen wir mal an, dass der Vertrag einige Jahre läuft und sich das Vertragsguthaben bis zu Max’ Ableben auf 370.000 Euro angehäuft hat. Allein dadurch, dass eine Fondspolice anstatt einer reinen Fondsanlage gewählt wurde, spart sich Tobi die Abgeltungssteuer in Höhe von 42.500 Euro (Erträge x Abgeltungssteuer – (370.000 Euro – 200.000 Euro) x 25 %).
Gehen wir mal davon aus, dass zum Vertragsbeginn versäumt wurde, die Verrentung der Todesfallleistung zu installieren. Die Folge daraus wäre, dass die Auszahlung zwar einkommensteuerfrei, jedoch für die Berechnung einer Erbschaftssteuer im vollen Umfang berücksichtigt wird. Den Freibetrag rechnen wir gerne raus, sodass 350.000 Euro mit einem Steuersatz von 25 % zu versteuern sind. So gehen stolze 87.500 Euro an das Finanzamt.
Da wir jedoch an die Verrentung der Todesfallleistung gedacht haben, wird eine andere Vorgehensweise berücksichtigt. Denn bei der Verrentung wird nicht das gesamte Guthaben herangezogen, sondern lediglich die Jahresrente, die mit einem Vervielfältiger multipliziert wird. Dieser richtet sich nach Geschlecht und Alter von Tobi. Die Regelungen finden Sie dazu im § 14 Bewertungsgesetz. Nutzen wir doch direkt die neuen Zahlen für 2026, die das Bundesministerium für Finanzen im Oktober veröffentlich hat. Gehen wir nun davon aus, dass Tobi mit 52 Jahren zum Erben wird, so zeigt uns die Tabelle einen Vervielfältiger in Höhe von 14,605. Gehen wir nun für unser Beispiel von einer Jahresrente von knapp 10.000 Euro aus, so läge das zu versteuernde Kapital bei 146.050 (14,605 x 10.000 Euro). Mit dieser Summe fallen wir auch wieder in einen niedrigen Steuersatz von 20 %. Daraus ergibt sich nun eine Steuerforderung in Höhe von 29.210 Euro. Diese ist nun eindeutig der Summe von 87.500 Euro vorzuziehen. Mit den wenigen Klauseln und der korrekten Ausgestaltung der Fondspolice kann Tobi also 58.290 Euro Steuern sparen.
Im Grunde ist dieses Erbschaftssteuersparmodell immer dann richtig anzuwenden, wenn die Freibeträge nicht ausreichen oder aber eben aufgrund des Beziehungsstatus zwischen Erblasser und Erbenden nur ein sehr geringer Freibetrag vorhanden ist. Schon das Beispiel von Max und Tobi hat verdeutlicht, dass da richtig viel Geld gespart werden kann. Anderes Beispiel:
Nehmen wir nun jetzt mal an, dass einer Ihrer Kunden eine Lebenspartnerin hat, also unverheiratet ist. Dadurch besteht auch ebenfalls lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro, jedoch wird die Lebenspartnerin gar in Steuerklasse 3 eingestuft. Dies hat die Folge, dass bei der oben erwähnten Summe von 350.000 Euro (370.000 Euro – 20.000 Euro) gar 30 % Steuern anfallen. Anstatt der berechneten 87.500 Euro hält das Finanzamt für 105.000 Euro die Hände auf. Geht man nun auch davon aus, dass die Lebenspartnerin nicht schon mit 52 Jahren, sondern erst mit 71 Jahren Erbin wird, so fällt die Steuerlast trotz höheren Steuersatzes von 105.000 Euro auf nur noch 32.340 Euro (Jahresrente 10.000 Euro x Vielfältiger 10,780 x 30 Prozent Steuersatz). Und mit 72.660 Euro lässt sich schon sehr viel anfangen!
Wichtiger Hinweis noch:
Für eine solche Ausgestaltung sollte ein Steuerberater mit hinzugezogen werden – sicher ist sicher! Denn Tobi erhält ja nun die lebenslange Rente. Durch die Entnahmemöglichkeit oder auch Cash-Option besteht ja weiterhin die Möglichkeit, auch entsprechend Kapital aus dem Vertrag zu entnehmen. Darf er auch. ABER: Nicht zu viel und vor allem nicht alles. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass die erbschaftssteuerlichen Vorteile verloren gehen können und es im Nachhinein noch einmal richtig teuer werden kann. Man kann von einem Zeitraum von mind. zehn Jahren ausgehen, um den Vorteil unbeschadet nutzen zu können.
Jetzt fragen Sie sich doch sicherlich, wo Sie derartige Tarife finden. Die Helevtia Leben bewirbt dieses Vorgehen z. B. bereits seit vielen Jahren. Doch auch andere Lebensversicherer haben solche Tarife im Portfolio, zur Not einfach mal dort anfragen!
Nun dürfen Sie ran. Es wird sicherlich kein Tagesgeschäft werden, doch für der Fall der Fälle wissen Sie nun, welches Rüstzeug notwendig ist, um für Ihren Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erhalten. Daher behalten Sie dieses Thema gerne im Hinterkopf! Der Artikel dazu ist und bleibt im VEMA Blog erhalten. 😉
Wenn Sie noch Fragen haben, so melden Sie sich doch gerne bei unserem Maklerservice.
