Was Unternehmer wirklich wissen müssen

Was Unternehmer wirklich wissen müssen:

Arbeitgeber haften für die zugesagte Leistung

Sobald ein Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge zusagt, entsteht eine Versorgungsverpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter.

Der entscheidende Punkt:
Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für die zugesagte Leistung – auch dann, wenn die Durchführung über eine Versicherung erfolgt.

Wenn beispielsweise:

  • Beiträge falsch abgeführt werden
  • Zusagen unklar formuliert sind
  • Versorgungsordnungen fehlen

kann das Unternehmen später für Versorgungslücken verantwortlich gemacht werden.

 

 

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