Was Unternehmer wirklich wissen müssen:
Arbeitgeber haften für die zugesagte Leistung
Sobald ein Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge zusagt, entsteht eine Versorgungsverpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter.
Der entscheidende Punkt:
Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für die zugesagte Leistung – auch dann, wenn die Durchführung über eine Versicherung erfolgt.
Wenn beispielsweise:
- Beiträge falsch abgeführt werden
- Zusagen unklar formuliert sind
- Versorgungsordnungen fehlen
kann das Unternehmen später für Versorgungslücken verantwortlich gemacht werden.




