Unfallversicherung
Weil das Leben nicht in Watte gepackt ist.
Unfälle können jederzeit, überall und einfach jeden treffen, niemand ist davor gefeit.
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon allein 70 % in der Freizeit, also im Haushalt, beim Sport, beim Spielen mit den Kindern oder einfach bei jeder anderen Aktivität außerhalb der beruflichen Tätigkeit.
Lediglich 30 % der Unfälle ereignen sich während der beruflichen Tätigkeit und fallen dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS
Verbrennungen
Hitze kennt keine zweite Chance.
Heiße Flüssigkeiten, offenes Feuer oder Strom können innerhalb von Sekunden schwere Verbrennungen verursachen und dauerhafte Schäden hinterlassen.
Fahrradunfall
Mobilität birgt Risiken.
Ein Zusammenstoß oder Sturz mit dem Fahrrad kann innerhalb von Sekunden das Leben verändern und eine lange Rehabilitation nach sich ziehen.

Wann endet der gesetzliche Unfallschutz?
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zurück nach Hause. In diesen Fällen besteht grundsätzlich Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz endet jedoch, sobald der direkte Arbeitsweg aus privaten Gründen unterbrochen oder verlassen wird. Bereits ein kurzer Umweg kann dazu führen, dass kein gesetzlicher Unfallschutz mehr besteht.
Beispiel:
Sie fahren nach der Arbeit nicht direkt nach Hause, sondern halten unterwegs beim Supermarkt an, um einzukaufen. Auf dem Weg vom Supermarkt zum Auto stürzen Sie und verletzen sich schwer. Dieser Unfall gilt nicht mehr als Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Erledigung unterbricht den gesetzlichen Versicherungsschutz.
Eine private Unfallversicherung schützt hingegen rund um die Uhr, unabhängig davon, ob sich der Unfall bei der Arbeit, auf dem direkten Arbeitsweg, beim Einkaufen, in der Freizeit, im Urlaub oder zu Hause ereignet. Sie schließt damit Versorgungslücken, die durch den begrenzten Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen können.
Wichtig: Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im häuslichen Umfeld. Genau dort besteht über die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel kein Schutz. Eine private Unfallversicherung sorgt dafür, dass Sie auch außerhalb des beruflichen Umfelds finanziell abgesichert sind.
Heimwerkerunfall
Gefahren lauern im eigenen Zuhause.
Arbeiten mit Leitern, Werkzeugen oder Maschinen führen jedes Jahr zu zahlreichen schweren Unfällen.
Sportunfall
Bewegung ist gesund, aber nicht risikofrei.
Ob Fußball, Skifahren, Tennis oder Fitness. Verletzungen können trotz guter Vorbereitung dauerhaft bleiben.
Wissenswertes
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u. a. durch die unten aufgeführten Leistungen.
Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?
INVALIDITÄTSLEISTUNG
Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese
legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z. B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle
Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
TODESFALLLEISTUNG
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
VERSCHIEDENE TAGEGELDER
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt:
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach
Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. R. gibt es eine geson-
derte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).
Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt
der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt
weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich
niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Kran-
kentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente
gezahlt.
Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft.
Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig
werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate
nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte
Übergangsleistung zur Auszahlung.
Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.
WIE VERHÄLT ES SICH IM SCHADENSFALL MIT DER PROGRESSION UND DER HÖHE DER ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNG?
Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch gesondert auf einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfallversicherungsvertrag erhält.
Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:
• von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
• von der Höhe des Invaliditätsgrads
• von der vereinbarten Progression
Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.
Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechnung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):
Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro
300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro
500 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro
Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Ivaliditätsgrad benötigt der Betroffene besonders viel Geld, um sein Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht i. d. R. nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So wird man im Kran-
kenhaus als „Privatpatient“ beahndelt. Je nach vereinbartem Leistungsumfang besteht der Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt. Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen die Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Auslandreisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.
