
Die größte Gefahr bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht die Ablehnung wegen der Gesundheitsfragen. Die größte Gefahr ist, dass Sie glauben, optimal versichert zu sein und erst im Leistungsfall feststellen, dass entscheidende Vertragsklauseln nie mit Ihnen besprochen wurden. Eine davon ist die Umorganisationsklausel.
BU-Versicherung
für Selbstständige.
Warum die Umorganisationsklausel über Ihre Leistung entscheiden kann.
Die meisten achten auf den Preis. Profis schauen auf die Versicherungsbedingungen.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, vergleicht häufig die Höhe der Rente, den Beitrag und achtet hoffentlich auf die Gesundheitsfragen.
Doch genau diese Punkte entscheiden später meist nicht darüber, ob tatsächlich eine monatliche BU Rente gezahlt wird.
Im Leistungsfall kommt es auf die Versicherungsbedingungen an. Eine der wichtigsten Regelungen ist dabei die sogenannte Umorganisationsklausel.
Erstaunlich ist, dass viele Kunden diesen Begriff noch nie gehört haben. Noch erstaunlicher ist jedoch, dass auch zahlreiche Vermittler ihn nur oberflächlich kennen oder bei der Beratung überhaupt nicht ansprechen.
Dabei kann genau diese Klausel darüber entscheiden, ob Sie Leistungen erhalten oder nicht.
Was bedeutet die Umorganisationsklausel?
Bei Arbeitnehmern wird im Leistungsfall geprüft, ob sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können.
Bei Selbstständigen kommt häufig eine weitere Prüfung hinzu.
Der Versicherer untersucht, ob der Betrieb so umorganisiert werden könnte, dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin arbeiten können.
Erst wenn dies nicht möglich oder nicht zumutbar ist, besteht grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Warum unterscheiden sich die Versicherer so stark?
Genau an dieser Stelle beginnen die erheblichen Unterschiede.
Viele Tarife enthalten zwar eine Umorganisationsklausel, regeln deren Anwendung jedoch völlig unterschiedlich.
Entscheidend sind beispielsweise Fragen wie:
- Muss überhaupt eine Umorganisation geprüft werden?
- Für welche Unternehmensgröße gilt die Prüfung?
- Welche Einkommenseinbußen gelten noch als zumutbar?
- Muss eigenes Kapital investiert werden?
- Bleibt die bisherige Lebensstellung erhalten?
- Wird auf die Prüfung bei bestimmten akademischen Berufen verzichtet?
- Gilt der Verzicht auch für Ärzte, Apotheker oder andere Freiberufler?
- Werden Kosten einer notwendigen Umorganisation übernommen?
Diese Unterschiede finden sich häufig erst tief in den Versicherungsbedingungen und bleiben im Beratungsgespräch oftmals unerwähnt.
Ein scheinbar guter Vertrag kann im Leistungsfall Probleme bereiten
Stellen Sie sich vor, Sie führen ein erfolgreiches Unternehmen und können aufgrund einer Erkrankung Ihre eigentliche Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Der Versicherer könnte nun prüfen, ob Sie Aufgaben an Mitarbeiter delegieren, Ihren Betrieb organisatorisch anpassen oder selbst nur noch Verwaltungsaufgaben übernehmen könnten.
Ist diese Umorganisation nach den Vertragsbedingungen zumutbar, kann dies Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben.
Deshalb genügt es nicht, lediglich auf den Beitrag oder die Höhe der versicherten Rente zu achten.
Gute Bedingungen erkennen Sie nicht am Preis
Viele gehen davon aus, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen weitgehend identisch sind.
Das Gegenteil ist der Fall!
Gerade bei Selbstständigen unterscheiden sich die Bedingungen teilweise erheblich. Moderne Tarife verzichten unter bestimmten Voraussetzungen vollständig auf die Umorganisationsprüfung.
Andere begrenzen sie auf bestimmte Unternehmensgrößen oder Berufsgruppen. Wieder andere stellen umfangreiche Anforderungen an den Versicherungsnehmer, bevor überhaupt Leistungen erbracht werden.
Diese Unterschiede können im Leistungsfall über viele Jahre Rentenzahlung entscheiden.
Warum dieses Thema in vielen Beratungen kaum vorkommt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den am häufigsten vermittelten Versicherungen überhaupt.
Dennoch konzentrieren sich viele Beratungen auf folgende Punkte:
- Beitrag
- Rentenhöhe
- Laufzeit
- Gesundheitsfragen
Die eigentlichen Vertragsbedingungen werden dagegen oft nur am Rande behandelt.
Das liegt nicht zwangsläufig an mangelnder Kompetenz. Viele Vermittler arbeiten mit Vergleichsprogrammen, die Beiträge und Leistungsmerkmale gegenüberstellen, jedoch die juristischen Feinheiten der Bedingungen nicht vollständig bewerten.
Gerade die Umorganisationsklausel wird deshalb häufig unterschätzt, obwohl sie für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen zählt.
Worauf Selbstständige bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Besteht eine Umorganisationsklausel?
- Unter welchen Voraussetzungen wird auf die Prüfung verzichtet?
- Welche Anforderungen gelten im Leistungsfall?
- Wie wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit definiert?
- Welche Einkommenseinbußen müssen akzeptiert werden?
- Bleibt die bisherige berufliche Stellung erhalten?
- Welche Besonderheiten gelten für Ihre Berufsgruppe?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall tatsächlich den gewünschten Schutz bietet.
Fazit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht für den Vertragsabschluss abgeschlossen, sondern für den Leistungsfall.
Gerade Selbstständige und Unternehmer sollten deshalb nicht nur Beiträge vergleichen, sondern die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen lassen.
Die Umorganisationsklausel gehört dabei zu den entscheidenden Kriterien. Sie kann darüber entscheiden, ob Sie Ihre vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhalten oder ob zunächst geprüft wird, ob Ihr Unternehmen organisatorisch angepasst werden kann.
