Statusfeststellung für Gesellschafter Geschäftsführer - Kommanditisten

Statusfeststellung

Der wichtigste Schritt für Gesellschafter Geschäftsführer und mitarbeitende Kommanditisten

Wer eine GmbH gründet oder sich als Gesellschafter Geschäftsführer an einer GmbH beteiligt, sollte sich frühzeitig mit der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung beschäftigen. Gleiches gilt für mitarbeitende Kommanditisten einer KG oder GmbH & Co. KG.

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass sie aufgrund ihrer Beteiligung automatisch als selbstständig gelten. Genau diese Annahme kann teuer werden. Ob eine Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, entscheidet nicht die Berufsbezeichnung oder die Beteiligungshöhe allein, sondern die tatsächlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalls.

 

Wer sollte eine Statusfeststellung beantragen?

Eine Statusfeststellung empfiehlt sich insbesondere für:

  • Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH
  • Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung
  • Geschäftsführer mit Sperrminorität
  • mitarbeitende Kommanditisten einer KG
  • mitarbeitende Kommanditisten einer GmbH & Co. KG
  • Familiengesellschaften mit mehreren Gesellschaftern

Gerade bei Neugründungen oder Veränderungen der Gesellschaftsverhältnisse schafft eine frühzeitige Entscheidung Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

 

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Der Antrag sollte möglichst unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Besonders wichtig ist die erste Phase nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit oder nach Bestellung zum Gesellschafter Geschäftsführer. In diesem Zeitraum lassen sich spätere Nachzahlungen, Rückforderungen oder langwierige Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern häufig vermeiden.

Je früher der Status verbindlich geklärt wird, desto größer ist die Gestaltungsfreiheit.

 

Welche Vorteile ergeben sich aus einer positiven Statusfeststellung?

Wird festgestellt, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht, eröffnen sich zahlreiche unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten.

Betriebliche Altersversorgung

Es können Versorgungskonzepte umgesetzt werden, die bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten häufig nur eingeschränkt möglich sind. Dazu gehören beispielsweise individuelle Entgeltmodelle oder die Einrichtung einer Unterstützungskasse.

Private Krankenversicherung

Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Dadurch entstehen häufig deutlich größere Gestaltungsspielräume bei Leistungen, Beiträgen und der langfristigen Vermögensplanung.

Die umfangreichen Vorteile, Gestaltungsmöglichkeiten sowie typische Fehler bei der privaten Krankenversicherung erläutere ich in einem separaten Blogbeitrag ausführlich.

Steuerliche Gestaltung

Je nach Unternehmensstruktur können Vergütungsbestandteile steuerlich effizient gestaltet und Versorgungslösungen optimal in das Gesamtkonzept eingebunden werden.

Höhere Liquidität

Der Wegfall von Sozialversicherungsbeiträgen kann sowohl für das Unternehmen als auch für den Unternehmer selbst zu einer spürbaren Verbesserung der laufenden Liquidität führen. Die frei werdenden Mittel können beispielsweise in den Vermögensaufbau, die Altersversorgung oder Investitionen im Unternehmen fließen.

 

Nutzen Sie die Statusfeststellung als strategische Entscheidung

Die Statusfeststellung ist weit mehr als eine formale Prüfung der Deutschen Rentenversicherung. Sie bildet häufig die Grundlage für zahlreiche unternehmerische Entscheidungen rund um Vergütung, Versorgung, Krankenversicherung und steuerliche Gestaltung.

Wer diesen Schritt frühzeitig geht, schafft Rechtssicherheit und erhält gleichzeitig die Möglichkeit, seine Unternehmensstruktur wirtschaftlich sinnvoll auszurichten.

 

Die erforderlichen Unterlagen

Damit Sie den Antrag unkompliziert vorbereiten können, stelle ich Ihnen das Formular V0028 der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung.

Über den Download Button erhalten Sie zusätzlich die beiden erforderlichen PDF Formulare, die für die Statusfeststellung benötigt werden.

Alle weiteren erforderlichen Unterlagen erhalten Sie direkt über meinen Kontakt. 

Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend

Die Statusfeststellung sollte nicht erst Jahre nach der Unternehmensgründung oder der Bestellung zum Gesellschafter Geschäftsführer erfolgen. Idealerweise wird das Anfrageverfahren unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit eingeleitet.

Besonders wichtig ist dabei eine gesetzliche Frist: Das optionale Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sollte innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Nur dann können die besonderen Rechtswirkungen des Verfahrens genutzt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass bis zur Entscheidung der Clearingstelle unter bestimmten Voraussetzungen noch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Wer diese Frist versäumt, verliert diese verfahrensrechtlichen Vorteile. Die eigentliche Statusfeststellung kann zwar auch später noch beantragt werden, jedoch entfällt regelmäßig die Möglichkeit, die besonderen Rechtswirkungen des Anfrageverfahrens in Anspruch zu nehmen.

Eine frühzeitige Antragstellung schafft deshalb nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann auch erhebliche finanzielle Risiken und spätere Beitragsnachforderungen vermeiden.

 

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