Investitionsabzugsbetrag, 
Steuerstundung statt Steuergeschenk

 

 

Wer als Unternehmer eine Investition plant, kann mit dem Investitionsabzugsbetrag, IAB, nach § 7g EStG bereits vor der Anschaffung einen Teil der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend machen. 

Aktuell sind dabei grundsätzlich bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten möglich, maximal 200.000 Euro je Betrieb im Vierjahreszeitraum.

Das klingt zunächst nach einer erheblichen Steuerersparnis. Tatsächlich ist der IAB aber kein Steuergeschenk, sondern ein Steuerstundungsinstrument. Der steuerliche Abzug wird lediglich zeitlich vorgezogen. Bei der späteren Anschaffung wird der IAB wieder hinzugerechnet und gleichzeitig die steuerliche Bemessungsgrundlage der Investition reduziert.

Entscheidend ist, 
was danach passiert!

Genau hier liegt der interessante Teil. Die zunächst eingesparte Steuer schafft Liquidität, die für die geplante Investition eingesetzt werden kann. Gleichzeitig können sich durch die anschließende Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent und die reguläre Abschreibung weitere Möglichkeiten ergeben.

Der IAB sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die gesamte Investitionsrechnung: Anschaffungskosten, Finanzierung, laufende Kosten, Erträge, Abschreibungen und die Entwicklung der Liquidität müssen zusammen betrachtet werden.

Gerade bei Investitionen wie einer Photovoltaikanlage zeigt sich, warum das wichtig ist. Eine steuerliche Entlastung allein macht aus einer wirtschaftlich schwachen Investition noch keine gute Investition. Die Investition muss sich auch ohne den vorgezogenen Steuereffekt wirtschaftlich tragen.

Genau hier wird es interessant. 

Welche Möglichkeiten sich nach der Bildung eines IAB konkret ergeben und worauf dabei unbedingt geachtet werden sollte, zeige ich im nächsten Abschnitt.

Doch welche dieser Möglichkeiten verbindet steuerliche Effekte mit einem laufenden wirtschaftlichen Nutzen? Und warum muss es dafür nicht zwangsläufig eine PV-Anlage sein?

Weil es ein besseres Modell gibt!

 

Folgende Varianten stehen zur Verfügung:

BETREIBERMODELL

  • laufende Erträge ohne eigene operative Tätigkeit

 

GEWERBLICHE STRUKTUR

  • Investition, Abschreibung und betriebliche Nutzung miteinander verbinden

 

VERMÖGENSVERWALTUNG

  • langfristiger Vermögensaufbau mit anderer steuerlicher Struktur

 

EIGENNUTZUNG

  • Investition mit zusätzlichem wirtschaftlichem Nutzen

 

Sie möchten erfahren, welche Möglichkeiten sich daraus konkret ergeben?

 

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