EU-Rente – besser als ihr Ruf?
In der Absicherung der Arbeitskraft gibt es für mich einen klaren Königsweg: die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie gehört bei jedem Mandanten – unabhängig vom Beruf – an die erste Stelle der Beratung und sollte stets angeboten werden.
In der Praxis erlebe ich jedoch immer wieder, dass insbesondere bei körperlich tätigen Kunden die BU vorschnell als „zu teuer“ abgetan wird. Das ist fachlich nicht sauber. Ob ein Schutz „zu teuer“ ist, entscheidet allein der Kunde – nicht der Makler und nicht der Tarifrechner. Unsere Aufgabe ist es, sauber aufzuklären und Alternativen bereitzuhalten, wenn der Kunde sich gegen die BU entscheidet.
Eine dieser Alternativen wird seit Jahren stiefmütterlich behandelt: die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Zu Unrecht. Sie ist deutlich besser als ihr Ruf – insbesondere für handwerkliche und körperlich belastete Berufe.
Mythos: „leichtere Gesundheitsprüfung“ – stimmt nicht
Oft hört man, die EU sei „einfacher zu bekommen“. Diese Annahme ist in der Regel falsch.
Der Grund ist simpel: Nahezu alle leistungsstarken EU-Tarife enthalten eine BU-Wechseloption. Je nach Anbieter gilt diese:
beim Volkswohl Bund in den ersten 2 Jahren, bei der AXA in den ersten 5 Jahren, bei der Continentale für bestimmte Kundengruppen, etwa Studenten.
Kein Versicherer wird über die EU zusätzliche Risiken in seinen BU-Bestand schleusen. Deshalb ist die Risikoprüfung bei guten EU-Tarifen in der Praxis oft ähnlich streng wie bei einer BU. Wer also glaubt, die EU sei ein „Schlupfloch“ für schwierige Gesundheitsprofile, liegt falsch.
Was genau leistet eine EU?
Zum Vergleich: In der BU gilt die bekannte 50-Prozent-Regel mit einem Prognosezeitraum von sechs Monaten. Gute BU-Tarife haben diesen Standard heute fast durchgehend übernommen.
Die EU orientiert sich hingegen an der Logik der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – allerdings mit privaten Leistungsstandards.
Ein Blick in die Bedingungen einer PremiumEU zeigt das klar:
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder altersentsprechenden Kräfteverfalls außerstande gewesen ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Wichtig: Auch hier genügt eine entsprechende Prognose über sechs Monate – das ist ein Qualitätsmerkmal, das man sonst eher aus guten BU-Bedingungen kennt.
Entscheidend ist jedoch dieses Wort: „eine“ Erwerbstätigkeit.
Damit wird nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt, sondern auf irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Bedingungen präzisieren weiter:
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn nicht mehr als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann. Es kommt ausschließlich auf den Gesundheitszustand an. Beruf, Qualifikation, bisheriges Einkommen und Arbeitsmarktlage spielen keine Rolle.
Das ist der gravierende Unterschied zur BU – und genau deshalb ist die EU rechtlich näher an der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als an der BU. Trotzdem vertreten viele anerkannte Branchenexperten die Ansicht, dass ein großer Teil der BU-Leistungsfälle auch über eine gute EU leistungspflichtig wäre. Das sollte man nüchtern zur Kenntnis nehmen.
Warum eine EU in der Praxis sinnvoll sein kann
Trotz der Unterschiede gibt es erhebliche Überschneidungen zwischen BU und EU.
1) Psychische Erkrankungen
Rund 36 Prozent aller BU-Leistungsfälle haben psychische Ursachen. Bei echten, schweren Erkrankungen wie Burnout oder Depression stellt sich die 50-Prozent-Frage oft gar nicht erst – Betroffene sind schlicht nicht arbeitsfähig.
In solchen Fällen wäre in der Regel auch eine gute EU leistungspflichtig, weil diese Menschen typischerweise gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können.
2) Pflege als Leistungsbaustein
Viele EU-Tarife bieten optionalen Pflegeschutz. Beispiel PremiumEU eines renommierten Versicherers: Pflegebedürftigkeit liegt bereits bei zwei von sechs Punkten vor, oder bei mittelschwerer Demenz (GDS 5), optional ist ein lebenslanger Pflegeschutz integrierbar
Damit lässt sich die EU zu einer echten Kombination aus Arbeitskraft- und Pflegeabsicherung ausbauen.
3) Nachversicherungsgarantien
Auch in der EU sind umfangreiche Nachversicherungsgarantien üblich: ereignisunabhängig, ereignisabhängig bei Heirat, Geburt, Karrieresprung oder Immobilienerwerb.
Damit bleibt der Schutz bedarfsgerecht – ein Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird.
4) Rentenhöhe und Dynamik
Hier gibt es kaum Unterschiede zur BU: Wahl einer angemessenen Monatsrente ist möglich, Beitrags- und Leistungsdynamiken sind verfügbar, zusätzliche Pakete (z. B. Pflege) können ergänzt werden.
Fazit: Besser als ihr Ruf – aber keine BU light
Die EU ist keine „abgespeckte BU“, sondern ein anderes Konzept mit eigener Logik. Wer eine berufsbezogene Absicherung will, bleibt bei der BU. Wer eine realistische, oft günstigere Alternative sucht, die sich an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit orientiert, findet in der EU eine ernsthafte Lösung – gerade in körperlich geprägten Berufen.
